
05.12.2010
An der letzten Sitzung des Stadtverbandes Hof am 02.12.2010 nahm auch Rainer Lindner aus dem KV Coburg teil. Er stellte sich als Kandidat für die Wahl des Landessprechers am 11.12.2010 vor und beantwortete ausführlich die vielen an ihn gerichteten Fragen. Wir wünschen Rainer viel Erfolg.
Mehr zur Person und seinen Positionen
Dieses Urteil ist eine Sensation. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Die Bundesregierung muss die Regelsätze für rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Beziehende neu berechnen – eine Ohrfeige für SPD und Grüne, aber auch für CDU, CSU und FDP, die Hartz IV vor fünf Jahren beschlossen hatte

Mit der Insolvenz habe sich Rosenthal gegen die Übernahme durch eine „Heuschrecke“ gut gewappnet, so hieß es in der Zeitung. Das klingt ein wenig, als wäre man durch Selbsttötung dem Mörder zuvor gekommen. Alle Befürchtungen von Gewerkschaften und Belegschaft, dass mit der Übernahme von Rosenthal durch einen internationalen Konzern negative Folgen für die Entwicklung der region verbunden sind, haben sich bestätigt.
Nun soll es ein neuer Investor richten. Wieder ein Global Player, wieder geht es um den guten Namen, das Know How, den Kundenstamm und die Gewinnerwartungen. Ernsthafte Alternativen werden nicht einmal gedacht. Doch es ginge auch anders. Dies haben die letzten Wochen und Monate gezeigt. Für die weitere Konzentration des Bankenwesens wurde die COMMERZBAN kurzer Hand „verstaatlich“, andere Banken erhielten Milliarden Subventionen. Über 10 Milliarden Euro hat die bayerische Staatsregierung in die bankrotte Landesbank gepumpt. Mit einem Promille dieser Summe, das sind 10 Millionen Euro, ließe sich bei Rosenthal einiges machen. Es könnten sinnvolle Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Entwicklung der Region finanziert werden. Schritte dazu wären: Rosenthal wird wieder als eigenständiges Unternehmen geführt. Vorerst unter dem finanziellen Sicherungsschirm von Bund und Land. Weitere Eigentumsformen werden geprüft. So wären, ganz im Sinne von Philip Rosenthal, auch Formen der Belegschaftsbeteiligung denkbar. Darüber hinaus wird ein Strukturhilfeprogramm für die Porzellanindustrie aufgelegt und ein Forschungszentrum „Porzellan und technische Keramik“ eingerichtet. Mit einem Risikokapitalfonds leisten die hiesigen Sparkassen ihren Beitrag zur Unterstützung gefährdeter Betriebe in der Region. Machbar wäre Vieles. Es fehlt der politische Wille.
Regierungen tatenlos: Sie wussten was sie nicht tun …
Vor ziemlich genau zehn Jahren befragte der damalige Bundestagsabgeordnete Uwe Hiksch* die Bundesregierung zur Situation der Porzellanindustrie. In der Antwort vom 15.05.1997 heißt es, die deutsche Porzellanindustrie befinde sich seit Anfang der 90er Jahre in einem Schrumpfungsprozess. Zwischen 1991 und 1996 sei die Produktion um rd. 35% und die Beschäftigtenzahl um rd. 45% zurückgegangen. Wer nun glaubt, bei einem Drittel Produktionsrückgang und der Halbierung der Beschäftigtenzahlen würde die Regierung handeln, der irrt. Nichts, außer Allgemeinplätze wie: Die Aufgabe des Staates sei es, die „Entfaltung unternehmerischer Aktivitäten zu fördern“ und nicht bestimmte „Sektoren und Branchen“ zu fördern. Diese Politik haben alle Regierungsparteien fortgesetzt. Bis 1998 die CDU/CSU mit der FDP, danach die SPD mit den Grünen und seit 2005 die Union mit der SPD. Die Ergebnisse solcher Wirtschafts- und Strukturpolitik sind in Nordostbayern erlebbar.
* Uwe Hiksch hat als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter 1999 die SPD verlassen und ist Heute aktiv in der Partei DIE LINKE.
Die Herstellungs- und Anwendungstechnik moderner keramischer Materialien wird weltweit als Schlüsseltechnologie mit strategischer Bedeutung angesehen. Vor allem für expansive Technologiefelder wie die Informations- und Kommunikationstechnik, die Energie- und Umwelttechnik, die Verkehrstechnik sowie die Bio- und Medizintechnik. Längst ist Porzellan mehr als Tassen und Teller. Technische Keramik ist Herausforderung und Chance.
Die notwendigen Investitionen in Forschung und Entwicklung übersteigen die Möglichkeiten einer mittelständischen Industrie, wie sie unsere Region prägt. Auf der Grundlage der noch vorhandenen Infrastruktur (Technologie, Facharbeiterschaft etc.) können neue Produkte entwickelt werden. Dazu müssen Einrichtungen für Materialforschung und Materialprüfung in Hochfranken angesiedelt werden. Dafür braucht es Kooperationen mit Universitäten und Technischen Hochschulen. Notwendig sind Investitionen für den Umbau der Produktion und vieles mehr. Daraus könnte sich ein neuer Entwicklungsschub ergeben, der weit über die keramische Industrie ausstrahlt. Er würde private Investitionen nach sich ziehen und es könnten sich Zukunftsperspektiven entwickeln. Natürlich müssen dafür Steuergelder investiert werden. Die nötigen Finanzmittel sind vorhanden (siehe Banken), sie müssen zum Einsatz kommen.
Flugblatt: Eiszeit bei Rosenthal Die Positionen der LINKEN zur Insolvenz der Rosenthal AG sind in einem Flugblatt zusammengefasst, welches kurz nach bekannt werden der Insolvenzantrages in Selb verteilt wurde.
Mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hat bereits 1997 der damalige SPD-Bundestagsabgeordnete Uwe Hiksch auf die Krise der Porzellanindustrie reagiert. Den Gesamttext mit Fragen und Antworten finden sie hier.
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Auf einer Versammlung in Wunsiedel bekräftigte DIE LINKE Hochfranken ihr Nein zum neuen bayerischen Versammlungsgesetz.
Mit der Föderalismusreform, der umfassendsten Änderung des Grundgesetzes seit seinem Bestehen, ist eines der wichtigsten Grundrechte, die Versammlungsfreiheit, in die Hände der Länder gegeben worden. Deswegen können die Länder seit dem 1.9.2006 eigene Ländergesetze erlassen. Bayern ist das erste Bundesland, das einen Entwurf für ein Ländergesetz vorlegt. Angeblich richtet sich das neue bayerische Versammlungsgesetz gegen Nazi-Aktionen. Doch Anti-Demokraten darf nicht mit dem Abbau der Demokratie entgegen getreten werden. Denn tatsächlich ist das neue bayerische versammlungsrecht eine einschneidende Beschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Bei einer Expertenanhörung im Landtag, wurden die vielfach geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken zum neuen Bayerischen Versammlungsgesetz bestätigt. Der Gesetzentwurf macht aus dem Recht auf Versammlungsfreiheit eine vom Staat gewährte Gunst, die wiederum nur mit vielfachen Einschränkungen erteilt wird. Das Gesetz eröffnet für Verwaltung und Polizei Ermessenspielräume, die zu Rechtsunsicherheit führen und letztlich Willkür ermöglichen. Formulierungen wie „… den Eindruck von Gewaltbereitschaft …“ oder „… eine einschüchternde Wirkung…“, machen nicht mehr Taten zum Gegenstand polizeilicher Verfolgungen, sondern Empfindungen und Gefühle. Mit der Datenerfassung von Versammlungsleitern und Ordnern, Videoüberwachung von Versammlungsteilnehmern, einer Vielzahl von Auflagen und Anordnungen, deren Einhaltung strafrechtlich verfolgt wird, wird aus dem Versammlungsrecht ein Kriminalitätsrisiko für den Veranstalter. Alleine die unterschiedliche Lesart des Gesetzes, durch die bei der Anhörung anwesenden Experten, lässt künftige juristische Auseinandersetzung erahnen. DIE LINKE in Bayern lehnt den Entwurf eines bayerischen Versammlungsgesetzes ab. Der Gesetzentwurf muss vom Tisch. Dafür wird Bayerns LINKE mit vielen anderen Initiativen, Organisationen und Verbänden streiten Der Artikel 113 der Bayerischen Verfassung muss gelten: „Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich
und unbewaffnet zu versammeln.“
Im Vorfeld der bayerischen Landtags- und Bezirkstagswahl am 28. September diesen Jahres muss DIE LINKE, wie andere Gruppierungen auch, Unterstützerunterschriften sammeln. Das Stimmrecht der Unterzeichner muss durch die jeweilige Gemeinde bestätigt werden. In einer Fußnote auf den amtlichen Formblättern befindet sich der Hinweis, bei der Bescheinigung dürfe die Gemeinde „nicht festhalten, für welchen Wahlkreisvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist.“ Die Verwaltung darf also nicht speichern, welche Partei der Unterzeichner unterstützt.
Entgegen dieser Bestimmung wurden die Formblätter der Partei DIE LINKE bei der Verwaltung der Stadt Hof kopiert. „Wir haben alle kopiert“, so die Auskunft einer Mitarbeiterin. Offensichtlich sind auch die Unterschriftsblätter anderer Gruppierungen betroffen. Nach Aussage der zuständigen Amtsinspektorin hatte diese denentsprechenden Hinweis auf den Vordrucken nicht gelesen. Doch selbst nachdem sie auf das rechtswidrige Verhalten aufmerksam gemacht wurde, hätte sie die Formblätter weiterhin kopieren lassen, heißt es in einer Mitteilung der Partei.Für den Kreisvorsitzenden der LINKEN in Hochfranken, Klaus Bruno Engelhardt, ist dieses Verhalten völlig unverständlich: „Bereits bei den Kommunalwahlen gab es bezüglich der erweiterten Öffnungszeiten Beanstandungen. Die damals verbreitete falsche öffentliche Erklärung der Stadt Hof haben wir nicht weiter verfolgt, da uns nichts an kleinlicher Rechthaberei lag. Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz müssen wir, auch im Interesse der Menschen die unsere Kandidatur unterstützt haben, auf einer Klärung bestehen.“
In einem Schreiben an Oberbürgermeister Dr. Fichtner fordert DIE LINKE: „Die Kopien umgehend auszuhändigen und verbindlich zu erklären, dass davon keine weiteren Vervielfältigungen existieren. Ebenso, dass die vorhandenen Kopien weder gespeichert noch sonst wie verwendet wurden und werden.“
Rettet die Grundrechte - Gegen den Notstand der Republik
DIE LINKE Hochfranken unterstützt die Kampagne "Rettet die Grundrechte - Gegen den Notstand der Republik“. Die von der Gewerkschaft ver.di initiierte Aktion richtet sich gegen das von der bayerischen Staatsregierung geplante neue Versammlungsgesetz. Der Aufruf hat folgenden Inhalt:
Wir brauchen unsere Versammlungsfreiheit
Wir lassen sie uns nicht nehmen!
Wir alle brauchen die Freiheit, uns zusammenzuschließen und unseren Forderungen öffentlich Nachdruck zu verleihen. Deswegen wenden wir uns entschieden gegen den von der bayerischen Staatsregierung vorgelegten Entwurf eines neuen Versammlungsgesetzes.
Es bedeutet:
Eine massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, z.B.
o Bereits zwei Personen, die sich laut unterhalten, können als Versammlung gewertet werden …
o Bereits Fahnen, Anstecker, einheitliche Schilder usw. können nach willkürlicher Entscheidung der Polizei gegen das neu erfundene „Militanzverbot“ verstoßen und mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro belangt werden.
o Versammlungsleiter und Ordner werden zum verlängerten Arm der Polizei gemacht. Sie können von Behörden und Polizei als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden.
o Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und diese Übersichtsaufnahmen beliebig lange gespeichert werden.
o Zum Verbot einer Versammlung reicht es aus, wenn „Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt werden“ z.B. von Verkehrsteilnehmern und Kauflustigen…
Ein Eindringen des Staates bei Veranstaltungen in Räumen, z.B.
o Versammlungsleiter von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen im Vorfeld und vor Ort alle persönlichen Daten an die Polizei weitergeben. Die Polizei kann den Versammlungsleiter als „ungeeignet“ ablehnen.
o Der Polizei muss Zutritt gewährt und ein „angemessener Platz“ bei solchen Veranstaltungen eingeräumt werden – sonst sind bis zu 3000 Euro Bußgeld zu zahlen. Nur die Einsatzleitung muss sich den Veranstaltern zu erkennen geben.
o Selbst nichtöffentliche Versammlungen (z. B. Streikversammlungen) können davon betroffen sein …
Dies sind nur wenige Beispiele dafür, wie der Willkür Tür und Tor geöffnet werden soll.
is zu 3000
Noch vor der Sommerpause soll dieser Anschlag auf eines unserer wichtigsten Grundrechte vom Bayerischen Landtag beschlossen werden.
DAS MÜSSEN UND KÖNNEN WIR VERHINDERN!
Wer den Aufruf unterstützen will wendet sich an:
ver.di München - Hedwig Krimmer
Fax: 089 / 59 97 71 109
email: hedwig.krimmer@verdi.de
Weitere Informationen unter:
https://muenchen.verdi.de/aktive_gruppen/kampagne_rettet_die_grundrechte
Auf einer Mitgliederversammlung des Kreisverbandes DIE LINKE Hochfranken zog die Partei eine Bilanz der Kommunalwahlen.
Dabei zeigte sie sich mit ihrem Abschneiden bei der Stadtratswahl in Hof zufrieden. Im ersten Anlauf erhielt die linke Stadtratsliste 4,6%. Dies sei ein Erfolg und auch im bayerischen Vergleich ein gutes Ergebnis. Auf der Offenen Liste wurden Thomas Etzel und Stefan Cruz in den Stadtrat gewählt. Cruz hatte sich kurz vor dem Wahltermin von der Partei distanziert. Er wird, so heißt es in einer Mitteilung der LINKEN, als Unabhängiger dem Stadtrat angehören. Thomas Etzel, ebenfalls parteilos, betonte: „Politisch sehe ich mich im Stadtrat als loyaler Sprecher der Partei DIE LINKE.“ Ungeachtet der Differenzen mit Cruz, will er Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausloten. Dies gelte auch mit Blick auf die Stadträtin der GRÜNEN. „Um ihr eigenes Gewicht zu erhöhen, sollten die drei Einzelstadträte - LINKE, GRÜNE, Unabhängiger - kooperieren und nicht konkurrieren“, so Etzel.
Kreisvorsitzender Klaus Bruno Engelhardt ist überzeugt: „Der LINKE Stadtrat wird den sozial Benachteiligten eine hörbare Stimme geben.“ Dies werde bereits mit den ersten Stadtratsinitiativen sichtbar. DIE LINKE fordere ein Sozialticket. Dieser „HOF-PASS“ soll zur kostenlosen oder verbilligten Nutzung öffentlicher Einrichtungen berechtigen. Damit könnten schmale Geldbeutel entlastet und Zugänge zu Kultur, Sport, Bildung und
anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglicht werden. Zur Finanzierung heißt es in der Erklärung: „Unser Hallenbad wird beheizt, ob der jugendliche Arbeitslose darin schwimmt oder nicht. Der Bus fährt mit und ohne die alte Dame mit Mini-Rente und unser Theater spielt, auch wenn auf den sonst leeren Plätzen Hartz IV-Empfänger sitzen.“
Für die Landtags- und Bezirkstagswahlen wird DIE LINKE ihre DirektkandidatInnen Anfang April nominieren. Im Zuge des Landtagswahlkampfes sollen die regionalen Strukturen der Partei ausgebaut werden. Als ersten Schritt will sie einen eigenständigen
Stadtverband in Hof gründen.
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"Wahlkampf vor Ort" und die Vorbereitung für einen solchen kann richtig Spaß machen !!!!
Das Bildung nicht müde macht, weil doch soooo schrecklich langweilig...... konnten die TeilnehmerInnen an dem von Brigitte Blank am Samstag angebotenen Seminar erfahren.
Ein großartig vorbereiteter Tag in Bischofsgrün, ließ die zukünftigen "WahlkämpferInnen" Lust auf mehr verspüren....!
Angefangen bei der Frage, "warum sind wir in der Linken" oder dem "Aufzeigen von Möglichkeiten, wie können wir Anfeindungen begegnen", bis hin zum Rollenspiel am Infotisch wurde die Gruppe kompetent, aber auch sensibel durch den "Bildungstag" von Brigitte Blank geführt.
Auch an dieser Stelle - DANKE - von der ganzen Gruppe

Am 14. und 15.Februar veranstaltete die Partei DIE LINKE im Ochsenkopfhaus in Fleckl ein Seminar zur politischen Bildung.
Eingeladen waren die Referenten Jürgen Jakob, Regionalvorsitzender DGB Oberfranken-Ost zum Thema Gewerkschaftliche Regional- und Strukturpolitik für Oberfranken und Oberstudienrat Horst Döring zum Thema Bankkrise, Finanzkrise, Gesellschaftskrise

Außerdem referierte der Kreisvorsitzende der LINKEN Hochfranken , Klaus-Bruno Engelhardt über die Entstehung und Entwicklung der linken Bewegung bis zur heutigen Partei DIE LINKE.
Die jeweiligen Themen wurden von regen Diskussionen begleitet.
Stellungnahme zum Haushalt 2009
Stadtratssitzung 20.02.2009
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Der Spielraum wird immer geringer“ schrieb der Hofer Anzeiger in seiner gestrigen Ausgabe zur Haushaltsentwurf.
Dies ist zweifellos richtig.
Es bleibt fraglich, ob der Haushalt von der Regierung genehmigt wird.
Da ist es auch kein Trost, dass es vielen Gemeinden in diesem Land ähnlich geht.
Die Ebbe im Stadtsäckel ist weder gottgewollt noch in erster Linie durch die Kommunen selbst verschuldet.
Die Pleite hat politische Ursachen.
Sie liegen in der Bundes- und Landespolitik, die den Gemeinden nicht ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Doch das Gerede, es sei nicht mehr Geld zur Verfügung, hat sich erledigt.
Die Krise lehrt uns: Geld ist genug da.
Für die Wiederbelebung des Finanzsektors kann der Rettungsschirm nicht weit genug gespannt werden. Flott machte der Bund 500 Mrd. Euro locker. Für die, die gutes Geld verzockt haben.
Die bayerische Landesregierung lässt sich auch nicht lumpen. Mit einer 10 Mrd. Euro Spende stützt sie die gescheiterten Finanzjongleure der Landesbank. Immerhin in Höhe eines Viertels des Bayerischen Landeshaushaltes.
Geld ist also genug da. Aber nicht für die Kommunen.
Die rund 5 Mio. Euro für Hof aus dem Konjunkturpaket – mit einer Eigenbeteiligung der Stadt von 10% bei Investitionen - ist bei der Gesamtverschuldung Hofs nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Eine spürbare Entlastung wird nicht erfolgen.
Es gibt aber auch politische Mitverantwortung in Hof für unsere Finanzmisere.
Die politische Partei unseres Oberbürgermeisters, die CSU, aber auch die SPD, und ihre Stadträte stehen für diese Politik.
Wer in Berlin und München die Kommunalfinanzen austrocknet, darf sich in Hof nicht beschweren. Sie tragen Mitverantwortung für unsere leere Stadtkasse.
Wenn die Stadträte von CSU + SPD es jedoch ehrlich meinen, dann erwarte ich von ihnen, dass sich von dieser Politik distanzieren und gemeinsam mit allen politischen Kräften im Stadtrat eine deutliche Entlastung der Kommunenhaushalte fordern.
Die Finanznot der Kommunen führt nicht nur dazu, dass die Stadt ihre sozialen Verpflichtungen nicht mehr wahr genommen kann, sie untergräbt die demokratische Selbstverwaltung.
Wenn der Stadtrat den Lebensraum in dieser Stadt immer weniger gestalten kann, dann gibt es für die Bürgerinnen und Bürger auch keine echten politischen Entscheidungsmöglichkeiten mehr.
Für künftige Haushaltsberatungen beantrage ich, dass die Verwaltung für den Stadtrat und die Öffentlichkeit übersichtlich und nachvollziehbar darstellt, welche Finanzsummen für die Erfüllung der Pflichtaufgaben bereitgestellt werden müssen und welche Summen für kommunale Entscheidungen bleiben. Dann wird nachvollziehbar, wo Gestaltungsmöglichkeiten des Stadtrates enden und wo die Sandkastenspiele beginnen. An einen auch von der Agenda 21 geforderten Bürgerhaushalt möchte ich in diesem Zusammenhang erinnern.
Die im vorliegenden Haushalt eingestellten Summen für Großprojekte wie Freiheitshalle, Jahnhalle, Hofecker Schule + Longoliusschule sind unstreitig wichtig und richtig.
Im Übrigen ist der Haushalt sozial unausgewogen.
So sind für den Flugplatz Betriebskosten und Sanierungseigenanteile in Millionen Höhe zu zahlen.
Dieses Geld fehlt den Hofer Sportvereinen. Für die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in den Vereinen. Für Trainer, Übungsleiter und Sportler. Für die Instandhaltung der Sportstätten, die Anschaffung von Sportgeräten , für Sachmittel und Fahrtkosten.
Dieses Geld fehlt für weitere Sanierungsmaßnahmen im Schulbereich wie z.B. die Münsterschule.
Ich frage: Brauchen die Hoferinnen und Hofer sanierte Schulgebäude für ihre Kinder oder brauchen sie einen Flugplatz, den sie eh nicht nutzen?
Mit den Mio. Aufwendungen für den Flugplatz subventioniert die Stadt in erheblichem Umfang die Flugticketpreise, vor allem für die Manager aus der Region, obwohl sich die Unternehmen aus der Finanzierung des Flugplatzes fast vollständig zurückgezogen haben.
Für den Mittagsessenzuschuss bedürftiger Kinder in der Ganztagesbetreuung hat die Stadt Hof dagegen kein Geld, wie Herr Bürgermeister Siller in der letzten Stadtratssitzung auf meine Nachfrage erklärte.
Genauso wird gegen einen Sozialpass für sozial benachteiligte Hofer Bürgerinnen und Bürger argumentiert.
Selbst die Erstellung eines von mir geforderten Armutsberichtes wurde unter Verweis auf die leere Stadtkasse im Dezember 2008 abgelehnt.
Für Planungen eines Altstadtdaches hat der Oberbürgermeister aber ein paar Tausender gefunden.
Meinem Anspruch auf einen sozial ausgewogenen Haushalt wird der Haushaltsentwurf nicht gerecht. Da mache ich nicht mit. Deshalb werde ich diesen Haushalt ablehnen.
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Weiß ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber in der Krise noch Zahlungen
auf rückständige Lohnforderungen erbringt, dass der Arbeitgeber außerdem
noch anderen Arbeitnehmern Lohn schuldig ist, rechtfertigt allein diese
Kenntnis nicht den Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung
des Arbeitgebers.
Ist der Gläubiger ein Arbeitnehmer des Schuldners ohne Einblick in die Liquiditäts-
oder Zahlungslage des Unternehmens, trifft ihn in der ihm bekannten
Krise insoweit keine Erkundigungspflicht.................
Die europäische Union entstand aus der Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) und wurde im Jahr 1957 von den Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg gegründet.
Aufgabe des Staatenbundes war es, durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine erhöhte Stabilität, eine beschleunigte Hebung des Lebensstandards und engere Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern.
Im Laufe der Jahre traten mehr Staaten dem Bund bei, aus der ursprünglichen EWG wurde die EG und schließlich 1993 die Europäische Union.
Die Basis sämtliches Zusammenschlüsse waren von Anfang an völkerrechtliche Verträge, die die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Institutionen in der EWG, EG und EU regelten.
Dem ersten EWG-Vertrag aus dem Jahr 1957 folgten der Vertrag von Maastricht (1992) und der Vertrag von Amsterdam (1997). Im Jahr 2001 kam der bis heute gültige Vertrag von Nizza.
Mit der Erweiterung der EU auf 27 Mitglieder, sollte eine europäische Verfassung in Kraft treten. Der Entwurf einer EU-Verfassung wurde 2003 von einem europäischen Konvent erarbeitet und feierlich 2004 in Rom unterzeichnet.
Er sollte ursprünglich am 01.11.2006 in Kraft treten. Zuvor war aber eine Ratifikation durch alle seinerzeit 25 Mitgliedsstaaten, entweder durch die dafür zuständigen Parlamente oder durch Volksstimmung nötig.
2005 führten sowohl Frankreich als auch die Niederlande Volksabstimmungen durch, bei denen in beiden Ländern gegen die Verfassung gestimmt wurde.
Die Staats- und Regierungschefs der EU riefen darauf hin eine Reflexionsphase aus um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Auf dem europäischen Rat vom Juni 2007 beschlossen sie, die eingangs genannten EU-Verträge lediglich zu ändern statt sie durch eine neue Verfassung zu ersetzen. Mit dem Vertrag von Lissabon, der in allen Mitgliedsstaaten, außer Irland, ohne Volksabstimmung ratifiziert werden kann, soll ein Großteil der Inhalte des Verfassungsvertrages durch die Hintertür wirksam werden.
Die Iren sagten bei ihrem 2008 durchgeführten Referendum ganz deutlich „NO“ zu dem Vertrag.
Auch in anderen europäischen Staaten regt sich Widerstand gegen den Vertrag. Unter anderem haben Abgeordnete der Linkspartei vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Unterzeichnung geklagt, auch Bürgerinitiativen haben sich europaweit zusammengeschlossen.
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa sollte der EU eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und die bis dahin gültigen Grundlagenverträge ablösen. Gegen den bisher gültigen Vertrag von Nizza sollte die EU zusätzliche Kompetenzen erhalten, außerdem sollte ihr institutionelles Gefüge geändert werden um sie demokratischer und handlungsfähiger zu machen.
Im Augenblick handelt die EU nach der Lissabonner Strategie aus dem Jahr 2000. Danach soll die EU bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt werden und Vollbeschäftigung erreicht werden. Dieses Ziel will man durch Methoden der Liberalisierung, Flexibilisierung und Kostensenkung für Unternehmen erreichen.
Nach dem Vertrag von Lissabon sind die Staaten der Union ausdrücklich zu einer Wirtschaftspolitik verpflichtet, die auf dem Binnenmarkt beruht und dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb entspricht.
Wenn schon die Strategie so aggressiv klingt und wirtschaftlich in den Ruin führt
(siehe das Jahr 2008), wie endet dann das Ganze wenn es Verfassungsrang hat ?
In Artikel 56 des Lissabonner Vertrage wird z.B. jedwede Beschränkung des Kapitalflusses untersagt.
Artikel 63 verbietet jegliche Restriktionen von Kapital.
Artikel 48 regelt die Niederlassungsfreiheit, ermöglicht es dem Finanzkapital sich dort nieder zu lassen, wo es am günstigsten ist. Geringe Lohn- und Lohnnebenkosten etc.
Der Vertrag von Lissabon garantiert der Wirtschaft neben dem freien Wettbewerb die vier Grundfreiheiten : Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr.
Den Arbeitnehmern wird weit weniger garantiert. So soll mit dem Prinzip Flecurity (Flexibilität und Security) den Arbeitnehmern Sicherheit vermittelt werden. Sie können zwar leichter gekündigt werden, wenn sie nicht sowieso nur noch als Leih- oder Zeitarbeiter beschäftigt werden, erhalten häufig nur noch Mindestlöhne, die sie zum Aufstocker degradieren und müssen als Beweis für ihre Flexibilität wahrscheinlich noch mit der Firma auswandern.
Dafür haben sie das Recht sich lebenslang fortzubilden. Dumm nur, dass diese Weiter- und Fortbildungen vom Arbeitnehmer selbst finanziert werden müssen.
Europa als Paradies für Unternehmer.
Ein zentraler Bestandteil der Wettbewerbspolitik ist schon jetzt die Liberalisierung, d.h. die Auflösung einstiger Staatsmonopole. Einfach alles wird privatisiert: öffentlicher Nahverkehr, Gesundheitswesen, Altersvorsorge durch Versicherungen – die jeder selbst finanzieren muss.
Energie- und Wasserversorgung wandern in die Hände einiger weniger Gross-unternehmen, die den Markt beherrschen.
Der Begriff „freier Wettbewerb“ iat in diesem Zusammenhang ein Hohn, da die von der EU schon jetzt betrieben Marktliberalisierung nicht zu mehr Wettbewerb sondern zur Marktbeherrschung durch einige wenige Oligopole führt.
So hat sich die Konzentration in der Wirtschaft in den letzten Jahren dramatisch beschleunigt. In vielen Branchen dominieren schon jetzt 4-5 Großanbieter den Markt.
Mit dem Vertrag von Lissabon erhält die Freihandelsideologie Verfassungsrang. Damit stellt die EU-Verfassung einen ungezügelten Wettbewerb weit vor soziale Belange, Umweltschutz und Beschäftigungspolitik.
In Artikel 1-6 ist festgestellt, das EU-Recht nationales Recht einzelner Mitglieds-staaten bricht.
Das deutsche Grundgesetz verbietet Angriffskriege und stellt sie unter Strafe. Die EU-Verfassung legt in Artikel 1-41 dagegen eine militärische Ausrichtung der EU fest. Ferner wird die Verpflichtung der Mitglieder zur Aufrüstung, die Ausweitung der militärischen Aufgaben sowie die Lockerung der Voraussetzung für militärische Einsätze festgeschrieben.
Da die EU-Verfassung vor nationaler Verfassung steht, muss Deutschland sich an einem Angriffskrieg beteiligen - gegen das Grundgesetz.
Noch ist der Vertrag von Lissabon nicht ratifiziert, aber die Richtung in die Europa gehen soll ist schon deutlich zu erkennen.
Wollen wir wirklich die Verwandlung eines ursprünglich friedlichen Wirtschaftsbundes in eine aggressive Gemeinschaft, die ihre vermeintlichen Rechte mit allen, auch militärischen Mitteln durchsetzt ?
Wollen wir in Zukunft einen bedingungslosen Wettbewerb, in dem nur einige wenige Starke (Rücksichtslose) weiterkommen, der große Rest aber auf der Strecke bleibt ?
Wollen wir es zulassen, das unser Grundgesetz ein wertloser Fetzen Papier wird ?
Wo bleibt die unantastbare Würde des Menschen, wenn Wirtschaft und Kapital Priorität und Verfassungsrang genießen und sich alles dem Ziel ungezügelten Wachstums unterordnen muss ?
Die Partei die Linke lehnt den Vertrag von Lissabon ab, nicht Europa und den europäischen Gedanken. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen in Würde selbstbestimmt und solidarisch miteinander leben können – in Europa und weltweit.
Deshalb setzt sich die Linke vor allem für soziale Gerechtigkeit, den weltweiten Frieden und die demokratische Teilhabe der Menschen ein.
Cornelia Wagner , Sprecherin der Hofer LINKEN